Pflegeeltern in Salzburg
Pflegeeltern in der Stadt Salzburg
Anna und Erik
"Marco ist eine Bereicherung für unser Leben"Anna und Erik
"Jedes Pflegekind hat sein Packerl mit"Anna und Erik
Fragen und Antworten zum Thema Pflegeeltern
Häufige Fragen und Antworten Pflegeeltern in der Stadt Salzburg
Häufige Fragen und Antworten Pflegeeltern in der Stadt Salzburg
Informationen für Interessierte
In der Stadt Salzburg ist die Kinder- und Jugenhilfe (Jugendamt) zuständig für Pflegeeltern. Kontakt: +43(0)662/8072-3278 oder 3275 oder 3276, pflegekinder@stadt-salzburg.at.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegeelternschaft und Adoption?
Der wesentliche Unterschied ist der rechtliche Status des Kindes: Ein Adoptivkind ist einem leiblichen Kind völlig gleichgestellt. Bei der Pflegeelternschaft gibt es Mindestrechte der leiblichen Eltern, wie z.B. Kontaktrecht zum Kind oder Informationsrechte.
Welche Formen der Pflegeelternschaft gibt es?
Je nach Dauer wird unterschieden zwischen Bereitschaftspflege, Pflege mit Rückführungsabsicht und sogenannter Dauerpflege.
Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Pflegeelternausbildung ist verpflichtend. Die Module der Ausbildung finden im Zeitraum von ca. ½ Jahr statt.
Welche Unterstützung bekommen Pflegeeltern?
Das Jugendamt versteht sich als verlässliche/r Partner*in und dauerhafte/r Begleiter*in der Pflegeeltern und unterstützt beratend, finanziell und organisatorisch. Auch Supervision und Weiterbildungen werden angeboten.
Haben Pflegeeltern ein Mitspracherecht bei der Zuteilung der Pflegekinder?
Ja, die Eltern dürfen ihre Wünsche und Vorstellungen äußern. Es wird bei der Vergabe der Pflegekinder nicht nach einer “Warteliste” entschieden, sondern von Fall zu Fall. Im Zentrum steht immer die Frage: Welches Kind passt in welche Pflegefamilie?
Wer kann ein Pflegekind aufnehmen?
Jede/r Erwachsene, wenn die erforderlichen gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen. Diese werden vom Jugendamt überprüft. Dazu zählen beispielsweise Einfühlungsvermögen, Toleranz, soziale Kompetenz, angemessener Altersunterschied zwischen Pflegekind und Eltern, entsprechende Wohnverhältnisse, keine Vorstrafen und eine gesicherte Lebensgrundlage. Zudem müssen Pflegeeltern Besuchskontakte zur Herkunftsfamilie unterstützen und mit der Kinder- und Jugendhilfe zusammenarbeiten.
Dürfen auch gleichgeschlechtliche Paare oder Alleinstehende Pflegekinder aufnehmen?
Ja.
Gibt es eine Garantie, dass das Pflegekind in der Pflegefamilie bleibt?
Auch wenn viele Pflegeeltern es sich wünschen: Diese Frage kann nie zu 100 Prozent mit “Ja” beantwortet werden.
Wie lange ist die Wartezeit auf ein Pflegekind nach Abschluss der Ausbildung?
Das Jugendamt achtet darauf, welches Kind und welche Familie gut zusammenpassen. Deshalb kann die Wartezeit ganz unterschiedlich sein, von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten.
Claudia und Gerhard
"Schatz, den Urlaub müssen wir verschieben, wir kriegen morgen ein Baby!"Gerhard und Claudia
Die Ausbildung für Pflegeeltern
"Die Herkunftsfamile wird immer eine Rolle spielen."Ausbildung für Pflegeeltern
Hannes Goditsch ist – zusammen mit Margit Firlei – als Psychotherapeut für den wichtigen Bereich der Selbsterfahrung in der Ausbildung zuständig. Sie unterstützen zukünftige Pflegeeltern dabei, ihre Motive zu ergründen und die Rolle der Herkunftsfamilie im Leben des Kindes zu verstehen.
Anita
"Das Thema Kinder war für uns abgeschlossen!"Brigitte und Anita
"Dazugekommen bin ich wie die Jungfrau zum Kind"Brigitte und Anita
Die Kinder- und Jugendhilfe
Ihr Ansprechpartnerinnen für das Thema PflegekinderDie Kinder- und Jugendhilfe stellt sich vor
"Alle Pflegeeltern sollen sich bestens betreut fühlen"Die Kinder- und Jugendhilfe
Kontakt
Haben Sie Fragen?Kontakt
Kontakt
Sabine Walch: 0662/8072-3278
Mag. (FH) Claudia Danglstätter-Huemer: 0662/8072-3275
Mag. (FH) Martina Müller: 0662/8072-3276
pflegekinder@stadt-salzburg.at